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Förderungskriterien

Die Kriterien zur Förderung durch den FVFS, im PDF-Format (30 KB)

 

Gegenstand der Förderung

Kriterium

Prozedere

a) bei der Ausgestaltung des Angebotes im Bereich der Lehre (Diplomstudien, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen):

a1) Organisation und Durchführung von Ausbildungssymposien; Engagement von aussergewöhnlichen Gastdozierenden

Projektnutzen bezieht sich auf Veranstaltungen der Hochschulen, die Wirtschaft oder die Gesellschaft als Ganzes und nicht auf fachspezifische Anlässe

Beschlussfassung des Vorstandes auf begründeten Antrag des/der VeranstalterIn

 

b) bei der Akquisition und der Durchführung von Projekten der angewandten Forschung & Entwicklung und des Wissens- und Technologietransfers:

b1) Unterstützung von Projekten der angewandten Forschung & Entwicklung

Projektnutzen bezieht sich auf Anregungen für die Wirtschaft oder die Gesellschaft als Ganzes und nicht auf spezifische Problemlösungen für einzelne Unternehmungen und Institutionen

Projektunterstützung und -Auswertung gemäss Richtlinien des FVFS

 

b2) Starthilfe für die Entwicklung von Dienstleistungen, die den Wissenstransfer in die Praxis unterstützen

Kostendeckungsgrad liegt nach ausgewiesener Ausschöpfung aller ordentlichen Finanzierungsquellen unter 100%. Es liegt ein begründetes Konzept vor, dass die Dienstleistung nach 2 Jahren mindestens kostendeckend bzw. gewinnbringend erfolgen kann

Projektunterstützung und -Auswertung gemäss Richtlinien des FVFS

 

c) bei der Knüpfung von Kontakten mit Unternehmen sowie mit in- und ausländischen Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen:

c1) Beitragsleistungen an Kosten von Besucherdelegationen / Austausch

Kriterium do. b1). Die Anlässe müssen mit der Strategie und der Politik der FHNW übereinstimmen

Beschlussfassung des Vorstandes auf begründeten Antrag der Hochschulleitung

 

d) bei weiteren Aktivitäten, die der Fachhochschule in irgend einer Art dienen:

d1) Motivation

Den Hochschulleitungen können Mittel für motivations-fördernde Massnahmen zur Verfügung gestellt werden

Im Rahmen der Zweckbestimmung verfügt die Hochschulleitung frei über die zugesprochenen Mittel

 

d2) Mitfinanzierung von Veranstaltungen

Projektnutzen bezieht sich auf Veranstaltungen der Hochschulen, die Wirtschaft oder die Gesellschaft als Ganzes und nicht auf fachspezifische Anlässe

Beschlussfassung des Vorstandes auf begründeten Antrag des/der VeranstalterIn

 

d3) Mitfinanzierung von Medienkampagnen

Ausserordentliche Kampagnen mit zu erwartender nachhaltiger Breitenwirkung für das Image der Hochschule

Beschlussfassung des Vorstandes auf begründeten Antrag der Hochschulleitung

 

Er kann Diplompreise stiften:

für überdurchschnittliche Diplomarbeiten, die zusätzlich mindestens eines folgender Kriterien erfüllen:

Beschlussfassung des Vorstandes auf begründeten Antrag der Hochschulleitung

 

-

Originalität in Bezug auf Inhalt und Präsentation, die Impulse für der Hochschule dienliche, weiterführende Projekte bewirkt

-

Interdisziplinarität (die Diplomarbeit zeichnet sich durch relevante Vernetzung von mindestens zwei artverschiedenen Disziplinen aus)

-

besondere Leistung, die dem Image der Hochschule förderlich ist

Beschluss des Vorstandes FVFS vom 24.08.1999