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Gegenstand der Förderung |
Kriterium |
Prozedere |
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a) bei der Ausgestaltung des Angebotes im Bereich der Lehre (Diplomstudien, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen): |
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a1) Organisation und Durchführung von Ausbildungssymposien; Engagement von
aussergewöhnlichen Gastdozierenden |
Projektnutzen bezieht sich auf Veranstaltungen der Hochschulen, die Wirtschaft oder die Gesellschaft als Ganzes und nicht auf fachspezifische Anlässe |
Beschlussfassung des Vorstandes auf begründeten Antrag des/der VeranstalterIn |
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b) bei der Akquisition und der Durchführung von Projekten der angewandten Forschung & Entwicklung und des Wissens- und Technologietransfers: |
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b1) Unterstützung von Projekten der angewandten Forschung & Entwicklung |
Projektnutzen bezieht sich auf Anregungen für die Wirtschaft oder die Gesellschaft als Ganzes und nicht auf spezifische Problemlösungen für einzelne Unternehmungen und Institutionen |
Projektunterstützung und -Auswertung gemäss Richtlinien des FVFS |
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b2) Starthilfe für die Entwicklung von Dienstleistungen, die den Wissenstransfer in die Praxis unterstützen |
Kostendeckungsgrad liegt nach ausgewiesener Ausschöpfung aller ordentlichen Finanzierungsquellen unter 100%. Es liegt ein begründetes Konzept vor, dass die Dienstleistung nach 2 Jahren mindestens kostendeckend bzw. gewinnbringend erfolgen kann |
Projektunterstützung und -Auswertung gemäss Richtlinien des FVFS |
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c) bei der Knüpfung von Kontakten mit Unternehmen sowie mit in- und ausländischen Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen: |
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c1) Beitragsleistungen an Kosten von Besucherdelegationen / Austausch |
Kriterium do. b1). Die Anlässe müssen mit der Strategie und der Politik der FHNW übereinstimmen |
Beschlussfassung des Vorstandes auf begründeten Antrag der Hochschulleitung |
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d) bei weiteren Aktivitäten, die der Fachhochschule in irgend einer Art dienen: |
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d1) Motivation |
Den Hochschulleitungen können Mittel für motivations-fördernde Massnahmen zur Verfügung gestellt werden |
Im Rahmen der Zweckbestimmung verfügt die Hochschulleitung frei über die zugesprochenen Mittel |
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d2) Mitfinanzierung von Veranstaltungen |
Projektnutzen bezieht sich auf Veranstaltungen der Hochschulen, die Wirtschaft oder die Gesellschaft als Ganzes und nicht auf fachspezifische Anlässe |
Beschlussfassung des Vorstandes auf begründeten Antrag des/der VeranstalterIn |
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d3) Mitfinanzierung von Medienkampagnen |
Ausserordentliche Kampagnen mit zu erwartender nachhaltiger Breitenwirkung für das Image der Hochschule |
Beschlussfassung des Vorstandes auf begründeten Antrag der Hochschulleitung |
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Er kann Diplompreise stiften: |
für überdurchschnittliche Diplomarbeiten, die zusätzlich mindestens eines folgender Kriterien erfüllen: |
Beschlussfassung des Vorstandes auf begründeten Antrag der Hochschulleitung |
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Originalität in Bezug auf Inhalt und Präsentation, die Impulse für der Hochschule dienliche, weiterführende Projekte bewirkt |
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Interdisziplinarität (die Diplomarbeit zeichnet sich durch relevante Vernetzung von mindestens zwei artverschiedenen Disziplinen aus) |
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besondere Leistung, die dem Image der Hochschule förderlich ist |
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Beschluss des Vorstandes FVFS vom 24.08.1999 |